IBSA - Beratung und Sicherheitsmanagement

Arbeitsschutz und -sicherheit


Im Vorfeld des Aufbaus eines betrieblichen Arbeitsschutz und -sicherheit Managementsystems wird in Zusammenarbeit mit der betrieblichen Sicherheitsfachkraft und der Betriebsleitung eine sicherheitstechnische Analyse der Betriebsstelle vorgenommen. Dabei werden die betrieblichen Abläufe sicherheitstechnisch und organisatorisch eingeteilt, sowie in ihrem zeitlichen Ablauf aufeinander abgestimmt.

Parallel dazu wird ein speziell auf die Betriebsstelle abgestimmter Aufbauplan ausgearbeitet, wobei u. a. folgende Aspekte Berücksichtigung finden:


  • Durchführung der sicherheitstechnischen Aufgaben nach § 6 ASiG
  • Durchführung der arbeitsmedizinischen Aufgaben nach § 3 ASiG
  • Beratung und Erstellung von Ausarbeitungen zur Gefahrstoffverordnung (§ 20, TRGS 555)
  • Beratung und Erstellung von Ausarbeitungen zur Gefährdungsanalyse (nach §§ 5 und 6 ArbSchG)
  • Beratung und Erstellung von Ausarbeitungen zur Bildschirmarbeitsplatzanalyse (nach BildArbV)
  • Erstellung von Flucht- und Rettungswegeplänen gemäß VBG 125 und GUV 0.7
  • Beratung und Erstellung von Ausarbeitungen zum Datenschutz
  • Messung von Gefahrstoffen
  • Gestellung des Datenschutzbeauftragten
  • Gestellung des Gefahrgutbeauftragten
  • Gestellung des Brandschutzbeauftragten
  • Beratung bei An- und Umbauten