Umweltschutz
Im Rahmen des Umweltschutzes führen wir für Sie das Abfallmanagement mit Abfallkonzepten nach dem
Kreislaufwirtschaftsgesetz und Gestellung des Abfallbeauftragten durch.
Denn auch nach dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) am 07.10.1996 müssen
Betreiber von Anlagen, in denen regelmäßig besonders überwachungsbedürftige Abfälle
anfallen, einen Betriebsbeauftragten für Abfall bestellen.
Gefahrstoffmanagement und Gestellung des Gefahrgutbeauftragten
Die Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV) aus dem Jahre 1989 wurde im April 1998 an die EU-Richtlinie angepasst.
Diese verlangt, dass Unternehmen mit einem relevanten Gefahrgutumschlag einen Sicherheitsberater (ehem.
Gefahrgutbeauftragter) bestellen müssen.
Wir organisieren und setzen für Sie die Aufgaben aus der Gefahrstoffverordnung um, dazu zählen:
- Arbeitsstofflisten
- Entsorgungslisten
- Gefahrstoffkataster
- Betriebsanweisungen
- Unterweisungen
Umweltmeßtechnik
