IBSA - Beratung und Sicherheitsmanagement

Umweltschutz


Im Rahmen des Umweltschutzes führen wir für Sie das Abfallmanagement mit Abfallkonzepten nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und Gestellung des Abfallbeauftragten durch.
Denn auch nach dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) am 07.10.1996 müssen Betreiber von Anlagen, in denen regelmäßig besonders überwachungsbedürftige Abfälle anfallen, einen Betriebsbeauftragten für Abfall bestellen.

Gefahrstoffmanagement und Gestellung des Gefahrgutbeauftragten
Die Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV) aus dem Jahre 1989 wurde im April 1998 an die EU-Richtlinie angepasst. Diese verlangt, dass Unternehmen mit einem relevanten Gefahrgutumschlag einen Sicherheitsberater (ehem. Gefahrgutbeauftragter) bestellen müssen.
Wir organisieren und setzen für Sie die Aufgaben aus der Gefahrstoffverordnung um, dazu zählen:

  • Arbeitsstofflisten
  • Entsorgungslisten
  • Gefahrstoffkataster
  • Betriebsanweisungen
  • Unterweisungen

Umweltmeßtechnik
Um schädliche Wirkungen durch Immissionen auf Mensch und Umwelt zu verhindern, gibt es für bestimmte Stoffe und Umweltmedien Immissionsgrenzwerte. Die von der Störung erzeugte Emission nimmt am Einwirkungsort als gemessene Immission mit der Entfernung ab. Darum muss bei einer Immissions-Messung unbedingt die Entfernung r (der Abstand) der Messung angegeben werden, denn hier gilt das Abstandsgesetz für lineare Feldgrößen.